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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herr Informatik GmbH - Gültig für alle Leistungen und Vertragsbeziehungen.

1.

Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Herr Informatik GmbH ("HERR INFORMATIK") und dem Kunden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Leistungen verbindlich, welche der Kunde von HERR INFORMATIK bezieht wie Beschaffung von Informatikmitteln oder den Bezug resp. die Erbringung von Informatikdienstleistungen.

Ein Vertrag zwischen HERR INFORMATIK und dem Kunden (der "Vertrag") kommt wie folgt zustande:

- durch beidseitige Unterzeichnung einer schriftlichen Vertragsurkunde ("Einzelvertrag");

- durch Unterzeichnung der Offerte oder einer Auftragsbestätigung von HERR INFORMATIK durch den Kunden; oder

- durch stillschweigendes Verhalten, in dem der Kunde Leistungen von HERR INFORMATIK entgegennimmt, die üblicherweise nur gegen Entschädigung erbracht werden.

2.

Definition

Informatikmittel: «Informatikmittel» im Sinne dieses Vertrages sind Maschinen, Software, Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere Hardware, sowie Teile davon, welche HERR INFORMATIK anbietet und vertreibt.

Informatikdienstleistungen: Unter den Begriff «Informatikdienstleistungen» fallen Leistungen für Beratung, Unterstützung, sowie Unterhalt, die Wartung und der Betrieb von Informatikmitteln, wie auch Projektleistungen. HERR INFORMATIK erbringt diese Dienstleistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt und entsprechend den vom Kunden erteilten und/oder in einer zusätzlichen Vereinbarung spezifizierten Aufträgen.

3.

Angebot

Das Angebot einschliesslich Demonstration erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offertanfrage nichts Anderes vermerkt ist.

Das Angebot wird gestützt auf die Offertanfrage des Kunden erstellt. Weicht das Angebot von der Offertanfrage des Kunden ab, so weist HERR INFORMATIK ausdrücklich darauf hin.

Das Angebot ist während der in der Offertanfrage genannten Frist verbindlich. Fehlt eine entsprechende Angabe, so gilt eine Frist von einem Monat ab Offerteingang.

4.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat HERR INFORMATIK, ihre Mitarbeitenden und die von ihr zur Vertragserfüllung beauftragten Dritten bei der Erbringung ihrer Leistungen in jeder zumutbaren Weise aktiv im erforderlichen Umfang und zeitgerecht zu unterstützen, daran mitzuwirken, die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen (einschliesslich der Beschaffung aller erforderlichen Rechte und Genehmigungen) vorzunehmen und den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten, Zugriff auf seine Systeme und Ressourcen zu gewähren.

Für Betriebsmittel die in Räumlichkeiten des Kunden installiert werden, stellt der Kunde die Hausinstallation und die Räumlichkeiten inkl. Strom, Gebäudeverkabelung, abgetrennter Raum (Zutritt durch Dritte geschützt) etc. gemäss Spezifikationen des Herstellers ohne Kostenfolge zur Verfügung. Sie werden durch den Kunden vor unzulässigen Zugriffen und Manipulationen geschützt.

Zusätzlich gelten die in den Einzelverträgen aufgeführten spezifischen Mitwirkungspflichten.

5.

Einsatz von Mitarbeitenden

HERR INFORMATIK setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeitende ein. Sie ersetzt Mitarbeitende, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie die Vertragserfüllung beeinträchtigen oder gefährden. Sie beachtet dabei insbesondere das Interesse des Kunden an Kontinuität.

HERR INFORMATIK setzt nur Mitarbeitende ein, die über die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Bewilligungen verfügen.

HERR INFORMATIK hält die betrieblichen Vorschriften des Kunden ein, insbesondere die Sicherheitsbestimmungen und die Hausordnung. Der Kunde gibt die notwendigen Informationen rechtzeitig bekannt. HERR INFORMATIK überbindet diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten und beigezogene Dritte.

Die Bestimmungen der vorliegenden Ziffer 5 gelten auch für weiteres von der HERR INFORMATIK für die Vertragserfüllung eingesetztes Personal, namentlich für freie Mitarbeitende.

6.

Vergütung

Der Kunde hat die in den Einzelverträgen vorgesehenen Vergütungen für die von HERR INFORMATIK erbrachten Leistungen zu bezahlen (nach Aufwand oder monatliche Fest- oder Fixpreise).

Die vertraglich festgelegte Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere auch die Übertragung von Rechten, alle Dokumentations- und Materialkosten sowie Spesen und öffentliche Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer).

Die Vergütung wird nach Erbringung der Leistungen fällig, vorbehältlich eines vertraglich vereinbarten Zahlungsplans. HERR INFORMATIK macht die fällige Vergütung mit einer Rechnung geltend. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen.

Fällige Zahlungen leistet der Kunde innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

Erbringt HERR INFORMATIK die Leistungen nach Aufwand, so liefert sie zusammen mit der Rechnung einen Rapport. Sie nennt pro Tag die Leistungen und den Aufwand jeder eingesetzten Person.

Der Verzug des Kunden tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Es gilt der gesetzliche Verzugszins.

Werden vereinbarte Zahlungen oder die gegebenenfalls vereinbarten Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet, ist HERR INFORMATIK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder am Vertrag festzuhalten und den Verspätungsschaden geltend zu machen. Zudem hat HERR INFORMATIK das Recht, sämtliche Leistungen einzustellen, bis die Zahlung erfolgt ist.

Vom Kunden geforderte Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den anwendbaren Stunden- oder Tagessätzen in Rechnung gestellt.

Beruhen die von HERR INFORMATIK angebotenen Preise für Informatikmittel ganz oder teilweise auf Preisangaben von Drittlieferanten oder Herstellern, und erhöhen sich diese Preise nach Vertragsabschluss aus Gründen, die HERR INFORMATIK nicht zu vertreten hat (insbesondere aufgrund von Lieferverzögerungen, Teillieferungen, veränderter Beschaffungskonditionen, Währungsänderungen, Rohstoffpreiserhöhungen oder sonstiger Kostensteigerungen beim Lieferanten), ist HERR INFORMATIK berechtigt, die entsprechenden Mehrkosten an den Kunden weiterzugeben.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Lieferung der Informatikmittel in Teillieferungen erfolgt und einzelne Lieferungen zu unterschiedlichen Beschaffungspreisen erfolgen. Die Preisanpassung beschränkt sich in diesem Fall auf die noch nicht gelieferten Informatikmittel.

HERR INFORMATIK informiert den Kunden über eine solche Preisanpassung unverzüglich. Erhöht sich der Preis für die noch nicht gelieferten Informatikmittel um mehr als 15 %, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der noch nicht gelieferten Informatikmittel innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom entsprechenden Einzelvertrag zurückzutreten. Bereits gelieferte Informatikmittel bleiben davon unberührt.

7.

Lieferung und Installation der Informatikmittel

Die Lieferung erfolgt an das vom Kunden bezeichnete Domizil bzw. den bezeichneten Abladeplatz.

Die von HERR INFORMATIK angegebenen Lieferfristen sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt somit nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

Die Lieferfrist beginnt im Zeitpunkt des Zugangs der vorbehaltlosen Auftragsbestätigung, des Wegfalls von Vorbehalten oder des Eintrittes sonstiger Bedingungen (wie Eingang einer Anzahlung usw.) und gilt als eingehalten, wenn die Vertragsgegenstände bis Ende der Frist am Domizil des Kunden bzw. am angegebenen Abladeplatz eingetroffen sind, oder wenn die Mitteilung über deren Versandbereitschaft an den Kunden abgesandt worden ist.

Ist eine Lieferfrist ohne Verschulden seitens HERR INFORMATIK überschritten worden, wird sich HERR INFORMATIK bemühen, entsprechende Alternativen auszuarbeiten. Kann während drei Monaten keine Lösung gefunden werden, so können beide Parteien bezüglich der betreffenden Informatikmittel vom Vertrag zurücktreten. Von einem solchen Rücktritt sind bereits gelieferte oder lieferbare Informatikmittel nicht mitumfasst.

HERR INFORMATIK ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Teillieferungen können sich aufgrund veränderter Beschaffungsbedingungen unterschiedliche Liefer- und Einkaufspreise ergeben.

HERR INFORMATIK installiert den Kaufgegenstand am vereinbarten Ort und setzt ihn in Betrieb, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

Der Kunde hat die entsprechenden Räume rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und zuvor auf seine Kosten mit allen nach Vorschrift der HERR INFORMATIK für den Betrieb der Informatikmittel erforderlichen technischen Einrichtungen auszustatten.

8.

Schutz- und Nutzungsrecht

HERR INFORMATIK leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine in der Schweiz anerkannten Schutzrechte Dritter verletzt.

HERR INFORMATIK räumt dem Kunden für ihn selbst das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der in den Verträgen vereinbarten Leistungen von HERR INFORMATIK ein. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Verträgen. Bei Leistungen, die gemäss Einzelvertrag nur für eine bestimmte Zeitdauer zu erbringen sind, beschränkt sich dieses Recht auf die Dauer des Einzelvertrages.

Sind für den Kunden erkennbar Produkte von Dritten Teil der Leistungen von HERR INFORMATIK, anerkennt der Kunde zusätzlich die diesen Produkten zugehörigen Nutzungs- und Lizenz-Bedingungen dieser Dritten.

Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum (Urheberrechte, Patentrechte, Know-how etc.) bezüglich Leistungen von HERR INFORMATIK verbleiben bei HERR INFORMATIK oder dem berechtigten Dritten. Beide sind in der weiteren Verwertung und anderen Nutzung dieses geistigen Eigentums nicht eingeschränkt und gegenüber dem Kunden in keiner Pflicht. Soweit die Parteien geistiges Eigentum gemeinsam geschaffen haben, räumen sie sich gegenseitig auf Dauer die Befugnis ein, diese Rechte unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht unabhängig voneinander uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten. Im Falle von Software hat der Kunde ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung keinen Anspruch auf den Source Code und darf diesen auch nicht verwenden oder beschaffen. Der Kunde anerkennt den Bestand des geistigen Eigentums von HERR INFORMATIK und von etwaigen Dritten an den von HERR INFORMATIK erbrachten Leistungen und wird nichts unternehmen, was dessen Wert beeinträchtigen kann. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten eine unbefugte Nutzung verhindern. Dieser Absatz gilt über die Beendigung der Verträge hinaus.

9.

Verzug

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, tritt ein Verzug von HERR INFORMATIK nach Ablauf einer vom Kunden in einer schriftlichen Mahnung angesetzten angemessenen Nachfrist ein. Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung von HERR INFORMATIK als eingehalten.

Befindet sich HERR INFORMATIK in Verzug, so hat der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Kommt HERR INFORMATIK bis zum Ablauf dieser Frist ihrer Leistungsverpflichtung nicht nach, ist der Kunde berechtigt, vom entsprechenden Einzelvertrag zurückzutreten. Diejenigen Leistungen (oder Teile davon), die bereits im Wesentlichen vertragsgemäss erbracht wurden und vom Kunden als solche in objektiv zumutbarer Weise verwendet werden können, sind voll zu vergüten. Ein etwaiger Vertragsrücktritt berührt diese Leistungen nicht; für sie gelten die entsprechenden Vertragsbestimmungen weiter.

Bei einer Terminüberschreitung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, wie insbesondere bei Nichteinhaltung von Service Levels, finden ausschliesslich die dazu einzelvertraglich vereinbarten Folgen Anwendung.

10.

Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von HERR INFORMATIK sofort nach deren Bereitstellung entgegenzunehmen.

Werkvertragliche Leistungen benötigen zusätzlich eine Abnahme durch den Kunden.

Der Kunde prüft die Leistungen, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, und zeigt der HERR INFORMATIK allfällige Mängel an.

Nicht erhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, doch sind diese Mängel durch HERR INFORMATIK innert angemessener Frist zu beheben. Zeigen sich erhebliche Mängel, so wird die Abnahme zurückgestellt. HERR INFORMATIK behebt die festgestellten Mängel innert angemessener Frist und stellt das betroffene Lieferobjekt erneut zur Abnahme durch den Kunden bereit.

Führt der Kunde die Abnahmeprüfung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist durch, so gilt die Leistung als abgenommen.

11.

Gewährleistung

Sachgewährleistung für Betriebs-, Wartungs- und Pflegeleistungen:

HERR INFORMATIK gewährleistet, die in den Einzelverträgen vereinbarten Service Levels einzuhalten.

HERR INFORMATIK misst die Einhaltung der Service Levels und erstattet dem Kunden Bericht. Dieser gilt bis zum Beweis des Gegenteils als richtig. Bei Nichteinhaltung der Service Levels finden ausschliesslich die dazu einzelvertraglich vereinbarten Folgen Anwendung.

Leistungen, für die keine Service Levels vereinbart wurden, werden nach "best effort" erbracht. "Best effort" bedeutet, dass sich HERR INFORMATIK in angemessener und branchenüblicher Weise mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen um die Leistungserbringung bzw. Störungsbehebung bemüht, ohne jedoch eine Zusicherung abzugeben.

Sachgewährleistung für einmalig zu erbringende werkvertragliche Leistungen:

HERR INFORMATIK gewährleistet, dass ihre Leistungen den in den Einzelverträgen vereinbarten Spezifikationen, Zusicherungen und Eigenschaften entsprechen.

Die Dauer der Gewährleistung beträgt sechs Monate ab erfolgter Abnahme.

Liegt ein von der Gewährleistung erfasster Mangel vor, kann der Kunde zunächst nur eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Kann der Mangel nicht innert einer der Mangelursache angemessenen Frist behoben werden, so setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Behebung des Mangels an. Scheitert die Nachbesserung definitiv, kann der Kunde:

a) eine angemessene Preisminderung verlangen, oder

b) bei einem erheblichen Mangel, der den Kunden an der Nutzung des Werkes insgesamt hindert, vom entsprechenden Einzelvertrag zurücktreten, sofern der Kunde den Vertragsrücktritt unter Einräumung einer letzten angemessenen Frist schriftlich angedroht und HERR INFORMATIK den Mangel bis zum Ablauf dieser letzten Frist nicht erfolgreich behoben hat. Diejenigen Leistungen (oder Teile davon), die bereits im Wesentlichen vertragsgemäss erbracht wurden und vom Kunden als solche in objektiv zumutbarer Weise verwendet werden können, sind voll zu vergüten. Ein etwaiger Vertragsrücktritt berührt diese Leistungen nicht; für sie gelten die entsprechenden Vertragsbestimmungen weiter.

Gewährleistung für Leistungen und Produkte Dritter:

Ist der Beizug oder die Beauftragung eines bestimmten Dritten gewünscht oder verlangt, z.B. durch Kunden- oder Systemvorgaben, wie insbesondere bei spezifischen Hard- oder Softwareherstellern, gewährleistet HERR INFORMATIK lediglich eine sorgfältige Instruktion und Überwachung dieser Dritten.

Für den Wiederverkauf von Produkten (z.B. Hard- und Software) Dritter, richtet sich der Umfang der Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Kunden ausschliesslich nach den spezifischen Produktunterlagen des Herstellers/Lieferanten.

Lieferbedingungen, Preisänderungsvorbehalte und sonstige Vertragsbedingungen der Hersteller oder Lieferanten gelten sinngemäss auch im Verhältnis zwischen HERR INFORMATIK und dem Kunden, soweit sie die Lieferung, Verfügbarkeit oder Preisgestaltung der Informatikmittel betreffen und HERR INFORMATIK diese nicht zu vertreten hat.

Rechtsgewährleistung:

HERR INFORMATIK gewährleistet, dass sie mit ihren Leistungen keine Dritten in der Schweiz zustehenden Schutzrechte verletzt.

12.

Geheimhaltung und Datenschutz

Geheimhaltung:

Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.

Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.

HERR INFORMATIK darf die Tatsache und den wesentlichen Inhalt der Offertanfrage möglichen zu beauftragenden Dritten bekanntgeben.

HERR INFORMATIK ist befugt, Namen und Logo des Kunden sowie die vereinbarten Leistungen von HERR INFORMATIK zu Referenzzwecken zu gebrauchen. Weitergehende Werbung und Publikationen über projektspezifische Leistungen bedürfen der Zustimmung der anderen Partei.

Datenschutz:

Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Sie verpflichten sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.

Personendaten dürfen nur für den Zweck und im Umfang, in dem dies für die Erfüllung und Durchführung des Vertrages erforderlich ist, bearbeitet werden. In diesem Umfang und zu diesem Zweck dürfen Personendaten auch an ein mit einer der Vertragsparteien verbundenen Unternehmen im In- oder Ausland weitergegeben werden, sofern die Voraussetzungen gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung erfüllt sind.

Die Parteien überbinden diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezogene Dritte.

13.

Haftung

Für Schäden des Kunden, die auf eine schuldhafte Vertragsverletzung von HERR INFORMATIK zurückzuführen sind, haftet HERR INFORMATIK gleich aus welchem Rechtsgrund bis zur Höhe der Vergütung, welche der Kunde für die Leistungserbringung unter dem Vertrag bezahlt hat, im Rahmen dessen die Vertragsverletzung geschehen ist.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Regressforderungen Dritter, Schäden aus Betriebsunterbrüchen sowie für alle indirekten Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die in dieser Ziffer festgehaltene Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden sowie für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. Für solche Schäden haftet HERR INFORMATIK ohne Begrenzung.

HERR INFORMATIK haftet überdies nicht, wenn die Erbringung der Leistung auf Grund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw. Kann HERR INFORMATIK ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. HERR INFORMATIK haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden durch das Hinausschieben der Vertragserfüllung entstehen.

14.

Vertragsänderungen

Vertragsänderungen können von jeder Partei jederzeit vorgeschlagen werden. Alle Änderungen und Abweichungen von den jeweiligen Verträgen bedürfen der Schriftform.

Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

15.

Inkrafttreten, Vertragsdauer, Kündigung

Die Verträge treten mit deren Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Das Inkrafttreten, die Laufzeit und die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten der Einzelverträge werden in den Einzelverträgen festgelegt.

Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann der andere Vertragspartner das Vertragsverhältnis jederzeit fristlos kündigen. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

16.

Folgen der Beendigung

Die Rücknahme bzw. Rückgabe von der anderen Partei für die Vertragsdauer überlassenem Material (wie z.B. Schlüssel, IT-Geräte, Identifikationsmittel und Dokumente) sowie Räumlichkeiten hat binnen 30 Kalendertagen nach Beendigung des jeweiligen Vertrags zu erfolgen.

Ohne anderweitige vertragliche Regelung wird HERR INFORMATIK die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nach Vertragsbeendigung löschen, soweit dem keine berechtigten Gründe, wie insbesondere eigene gesetzliche Archivierung oder Beweissicherung entgegenstehen.

17.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die vom Kunden mit HERR INFORMATIK abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, die Parteien erklären die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 für nicht anwendbar.

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag befindet sich am Hauptsitz von HERR INFORMATIK.